VSAA Bediener-Refresher
Der Nachweis der VSAA Bedienerschulung läuft in der Schweiz als Nachweis nicht ab und ist immer gültig. Jedoch hat die Erfahrung gezeigt das die Technik und deren neuen Anforderungen der Hubarbeitsbühnen schnell voranschreitet und es sich somit lohnt die Mitarbeiter nach einem definierten Intervall neu zu sensibilisieren. Die Maltech AG schreibt die Arbeitgeber aus diesem Grund alle 4.5 Jahren an, um deren Mitarbeitern eine Refresher Schulung anzubieten.
In einem theoretischen Teil von ca. 1 Stunde werden die neuen gesetzlichen Bestimmungen bekannt gegeben. Im praktischen Teil erfahren die Teilnehmer, warum neue Hubarbeitsbühnen nicht mehr die Möglichkeiten haben wie ältere und welche Sicherheitsfunktionen dahinter verbaut sind. Dadurch werden die Teilnehmer sensibilisiert und wissen, wie zu Reagieren ist je nach Modell, das bedient wird.
Inhalt:
- Theoretische Auffrischung der gesetzlichen Änderungen
- Auffrischung neuester Technik von Hubarbeitsbühnen
Ziele:
Die Teilnehmer kennen die neusten gesetzlichen Bestimmungen im Umgang mit Hubarbeitsbühnen.
Die Teilnehmer erhalten das Wissen über die neuesten Funktionen und Sicherheitsstandards von Hubarbeitsbühnen.
Ablauf:
- Begrüssung, Schulungsorganisation
- Theorie: Was ist neu, Gesetze und Kategorien
- Pause
- Praxis an den entsprechenden Kategorien
- Schlussbesprechung und Feedback
Zielgruppe:
Bediener die bereits eine Hubarbeitsbühnen Grundschulung absolviert haben.
Voraussetzung:
- Bediener, die bereits VSAA Bedienerschulung oder Hubarbeitsbühnen Grundschulung absolviert haben
- Gute Deutschkenntnisse und gutes Auffassungsvermögen
- Körperliche und geistige Gesundheit
- Keine Höhenangst
Leitung:
Maltech AG Dozenten: VSAA -Ausbildner
Anmerkungen:
Maltech Lizenzgebühr (Karte und Zertifikat digital) 45.00 CHF/Pers. sind in den Preisen inkludiert.
Eine herkömmliche physische Karte und Zertifikat sind nur noch auf Anfrage und gegen Aufpreis von 65.00 CHF/Pers erhältlich.
Der Nachweis der VSAA Bedienerschulung ist im Grundsatz immer gültig und erfüllt nach VUV Art. 8 die Ausbildung des Arbeitsnehmers.
Da sich die gesetzlichen und technischen Anforderungen laufend ändern, schreit die VUV Art. 6 Wiederholung vor, sobald sich im etwas in den Grundlagen ändert.
Arbeitgeber die Ihre Arbeitnehmer in regelmässigen Abständen zu bestimmten Themen refreshen, kommen ihrer Pflicht nach.
Für Auskünfte steht das Schulungssekretariat unter 044 818 80 08 oder schulung@maltech.ch zur Verfügung